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Kriegswirtschaft als Denkfehler

Eine ordnungspolitische Klarstellung

Der Begriff „Kriegswirtschaft“ erlebt derzeit eine bemerkenswerte Renaissance. Spätestens seit der russischen Invasion in der Ukraine und der offen strategischen Neuorientierung Chinas wird er genutzt, um einen grundlegenden geopolitischen Bruch zu beschreiben. Auch Daniel Stelter greift diese Deutung auf – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Thesen von David Baverez.

Die geopolitische Diagnose mag in Teilen zutreffen. Ordnungspolitisch jedoch ist die Rede von der „Kriegswirtschaft“ hochproblematisch – und zwar nicht nur semantisch, sondern institutionell.

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Sondervermögen und historische Lehren

Ein Gespräch für das Kontrafunk-Radio am 21. November 2025 gab Anlass, die gegenwärtige deutsche Aufrüstungsdebatte wirtschaftsgeschichtlich einzuordnen.

Was ist Kriegswirtschaft?

Kriegswirtschaft bezeichnet die staatliche Priorisierung militärischer Bedürfnisse in der Wirtschaft. Sie reicht von punktueller Mobilisierung einzelner Ressourcen bis zur totalen Umstellung einer Volkswirtschaft auf Rüstungsproduktion. Entscheidend ist: Kriegswirtschaft ist nie nur ein ökonomisches Phänomen. Sie greift immer institutionell in die Gesellschaft ein – durch Kapitallenkung, Arbeitszwang, Rationierung oder direkte Produktionssteuerung.

Die moderne Kriegswirtschaft entstand im Ersten Weltkrieg. Die 3. Oberste Heeresleitung (OHL) unter Hindenburg und Ludendorff etablierte erstmals systematische staatliche Lenkung von Produktion, Arbeitskräften und Kapital. Das Hilfsdienstgesetz von 1916 unterwarf faktisch die gesamte männliche Bevölkerung zwischen 17 und 60 Jahren militärischen Bedürfnissen. Diese institutionelle Invasion überlebte den Krieg – Lenkungsinstrumente blieben bestehen, Bürokratien wuchsen, Interventionismus wurde zur Normalität. Aus dem Ausnahmezustand wurde strukturelle Pfadabhängigkeit.

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