Walter Eucken hat der ordnungstheoretischen Tradition zwei Idealtypen wirtschaftlicher Koordination hinterlassen: die Verkehrswirtschaft, koordiniert durch dezentrale Preise und Wettbewerb, und die Zentralverwaltungswirtschaft, koordiniert durch zentralen Plan. Diese Dichotomie ist analytisch klar und zugleich systematisch zu kurz gesprungen. Sie erfasst weder den faschistischen Wirtschaftstypus der Zwischenkriegszeit noch die dominante Koordinationslogik westlicher Gegenwartsökonomien. Beides sind keine Mischformen, sondern Ausprägungen eines eigenständigen dritten Typus: der Organisationswirtschaft.
Definition und Koordinationslogik

Organisationswirtschaft ist politisch organisierte Koordination bei formal erhaltener privater Eigentumsordnung. Sie steuert weder durch Preissignale noch durch zentralen Plan, sondern durch administrative Einbettung, selektive Lenkung und Konformitätsdruck. Privatrechtliche Formen – Eigentum, Vertrag, Unternehmung, Kapitalmarkt – bleiben erhalten; die ökonomische Substanz wandert in politisch definierte Korridore. Märkte erscheinen, funktionieren aber innerhalb von Mandaten, Subventionsregimen, Aufsichtsstrukturen und moralisierten Compliance-Erwartungen.
Die Trennung von Eigentum und Verfügung – von Burnham 1941 als managerial revolution diagnostiziert, von Drucker (1939) und Pollock parallel beobachtet – ist konstitutiv. Wer formal besitzt, ist zweitrangig; wer faktisch entscheidet, bestimmt den Ordnungscharakter. In der Organisationswirtschaft entscheiden administrative Hierarchien, politische Mandate und konditionale Fördersysteme, nicht aber die Eigentümer in Reaktion auf Preise.
