Grauwerte

Zur Aufarbeitung der Unternehmensgeschichte im Nationalsozialismus – eine ordnungsökonomische Neubetrachtung

Wer in der Aprilausgabe 2026 der sehepunkte das Forum Unternehmen und Nationalsozialismus liest, begegnet einem eigentümlichen Gemisch. Neun Rezensionen zu ebenso vielen Unternehmensstudien, geordnet von einer programmatischen Einleitung, die mit einer Pressegeschichte eröffnet – dem Satz der Konzernerbin Verena Bahlsen, man habe sich 1933 bis 1945 „nichts zuschulden kommen lassen“. Der Leser wird so zur Lektüre eingestimmt: mit Empörung als Gefühl und mit moralischer Positionsbestimmung als Grundton.

Die Rezensionen selbst liefern dann ein anderes Bild. Einige bedienen den Grundton, etwa die Besprechung des Bahlsen-Bandes mit der Formulierung, ein Unternehmen, das Zwangsarbeiter beschäftigte, habe sich „widersinnig“ von aller Schuld freisprechen wollen. Andere – die überwiegende Mehrheit – arbeiten differenziert, mikroökonomisch präzise und ohne katechetische Gesten. Andrea Schneider-Braunbergers Miele-Studie wird als Lehrbuchfall differenzierender Unternehmensgeschichte gewürdigt; Paul Erkers Benckiser-Monographie wird empirisch genau geprüft; Manfred Griegers Südzucker-Band wird an seiner analytischen Schwäche gemessen und in die von Tim Schanetzky formulierte Kritik an der Auftragsforschung eingeordnet; Karlsch und Griegers DEA-Studie wird daran gemessen, ob sie über Deskription hinaus zur Analyse vorstößt.

Das Forum zeigt, dass das Fach zweistimmig operiert. In den öffentlichkeitsnahen Rahmentexten – Einleitung, Eröffnungsrezension – dominiert ein moralisch-positionierender Modus. In den fachintern gerichteten Einzelrezensionen dominiert ein analytischer. Diese Doppelstruktur ist kein sehepunkte-Spezifikum, sondern ein Strukturmerkmal der Aufarbeitungsliteratur insgesamt. Sie betrifft weniger einzelne Personen als Publikationsformen: Je näher ein Text an die öffentliche Erwartung rückt, desto stärker tritt der moralische Metamaßstab hervor.

Was der analytische Modus leistet

Der analytische Modus verzichtet nicht auf Bewertung. Er gewinnt sie aus dem Gegenstand statt sie ihm vorzuschalten. Er stellt die Fragen, die Unternehmensforschung eigentlich zu stellen hat: Wie groß waren die Handlungsspielräume? Welche Anreize wirkten? Welche Zwänge, in welchen Formen? Wie verschränkten sich Koordination und Zwang? Welche Spuren hinterließ das politische Regime im betriebswirtschaftlichen Kalkül?

Jonas Scherners Logik der Industriepolitik im Dritten Reich (2008) hat auf diese Fragen eine empirisch dichte Antwort gegeben, die Tim Schanetzky in seiner Besprechung treffend zusammenfasst: Das NS-Wirtschaftssystem beruhte in weiten Teilen auf marktwirtschaftlichen Prinzipien einschließlich Rechtssicherheit. Der Staat agierte in der Regel als verlässlicher Vertragspartner. Zwangsmaßnahmen blieben die Ausnahme. Stattdessen steuerte der Staat, indem er unternehmerische Risiken abnahm und Investitionsanreize schuf. Aufrüstung musste nicht befohlen werden. Sie schrieb sich in die Entscheidungssysteme der Unternehmen ein.

Das ist kein Befund, der Entlastung spendet. Es ist ein Befund, der Schärfe gewinnt. Denn er zeigt, dass die eigentlich relevante Analyseebene nicht die moralische Qualität einzelner Akteure ist, sondern die Struktur der Ordnung, in der sie handeln.

Die Leerstelle der Geschichtswissenschaft

Genau an dieser Stelle hat die deutsche Unternehmensgeschichtsschreibung eine konzeptuelle Lücke. Sie hat in den letzten drei Jahrzehnten eine beeindruckende empirische Ernte eingefahren. Aber sie hat diese Ernte kaum theoretisch eingebracht. Schanetzky hat das 2018 in After the Gold Rush offen ausgesprochen: Die Auftragsforschungskonjunktur habe zu einem methodischen Stillstand geführt, in dem dieselben Fragen an immer neue Gegenstände adressiert werden, ohne dass daraus ein analytischer Zuwachs entstünde. Die letzte substantielle Kontroverse – zwischen Peter Hayes und Christoph Buchheim über unternehmerische Handlungsspielräume – liege fast ein Jahrzehnt zurück und sei ergebnislos geblieben.

Die Lücke hat einen Namen, den die Geschichtswissenschaft selbst nicht verwendet: Organisationswirtschaft. Walter Euckens Typologie der Wirtschaftsordnungen kennt zwei Reinformen – die Verkehrswirtschaft mit dezentraler Koordination über Märkte und Preise und die Zentralverwaltungswirtschaft mit zentraler Planung. Die NS-Wirtschaft war keines von beiden. Sie war auch nicht die Mischung, die der Begriff der gelenkten Marktwirtschaft nahelegt. Sie war eine dritte Konfiguration, in der Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und Gewinnkalkül formal fortbestanden, während die Handlungsräume durch politische Vorgaben, rassistische Rechtsetzung und staatliche Risikoübernahme so zugeschnitten wurden, dass nur eine Richtung rationales unternehmerisches Verhalten bleibt: das Einfügen in das Regimeprogramm.

Die Besonderheit dieser Ordnung liegt darin, dass sie über Gesinnung hinweg wirkt. Der Fall der Hermann-Tietz-Gruppe, rekonstruiert von Bähr und Köhler, zeigt es paradigmatisch: Die „Arisierung“ wurde von Banken koordiniert, deren Vertreter teils selbst jüdisch waren und keiner NSDAP angehörten. Opportunismus, nicht Ideologie, steuerte die Transaktionen. Der Fall der Deutschen Erdöl AG zeigt das Gleiche auf der Ebene der Investitionspolitik: BRABAG – die Braunkohle-Benzin AG – war keine Zwangsgründung im Wortsinn, sondern eine kollektive Vertragskonstruktion mit geschlossener Ausstiegsoption, der sich kein einzelner Konzern mehr entziehen konnte. Der Fall Heckler & Koch zeigt die Gegenbewegung: dieselben Personen, dasselbe Fachwissen, derselbe Ort – aber in einer anderen Ordnung, und deshalb anderes Verhalten.

Ich habe diesen Begriff der Organisationswirtschaft andernorts ausführlich entwickelt. Hier genügt es festzuhalten: Er löst das, was Schanetzky als offene Frage bezeichnet, theoretisch auf. Die Hayes-Buchheim-Kontroverse endete nicht ergebnislos, weil die Empirie fehlte. Sie endete ergebnislos, weil beide Seiten eine Typologie benutzten, die die fragliche Ordnung nicht enthielt. Weder Markt noch Plan. Weder Zwang noch Freiwilligkeit. Sondern: politisch konfigurierte Koordination, in der Eigeninteresse und Systeminteresse strukturell zusammenfallen.

Modernitätsnähe

Dass dieser Begriff nicht nur der historischen Einordnung dient, sondern für die Gegenwart diagnostische Kraft hat, verdient eigene Beachtung.

Schanetzkys Rekonstruktion der Forschungskonjunktur Unternehmen im Nationalsozialismus beschreibt eine strukturelle Lage, die vielen heutigen Konstellationen verwandt ist. Externe Erwartungen – juristische Risiken, mediale Skandalisierungsdynamiken, öffentlicher Positionierungsdruck – formen den Raum, in dem akademische Forschung stattfindet. Die Ordnung bestimmt die Anreize. Die Anreize bestimmen das Verhalten. Dass wissenschaftliche Unabhängigkeit auf einem „rein informellen und ausschließlich auf Erfahrungswissen beruhenden Regelwerk“ beruht, wie Schanetzky schreibt, ist kein Akzidens. Es ist das Spiegelbild der Verhaltensstruktur, die die Forschung an ihrem Gegenstand beobachtet.

Die Ähnlichkeit reicht weiter. Heutige Unternehmen operieren in Anreizstrukturen, die von regulatorischen, medialen und staatlichen Vorgaben so gerahmt werden, dass vielfach nur eine Richtung rationalen Verhaltens bleibt. Berichtspflichten, ESG-Regime, politisch gesetzte Investitionslenkungen, Subventionsarchitekturen für Transformationstechnologien, industriepolitische Programme zur Ansiedlung bestimmter Branchen – all dies erzeugt Konstellationen, in denen Eigentumsrechte formal unangetastet bleiben, während der Handlungsraum politisch zugeschnitten wird. Die Ähnlichkeit zu Scherners Befund ist nicht geringfügig. Sie verweist auf ein wiederkehrendes Muster der modernen Ordnungsgeschichte, das der ordnungsökonomischen Analyse zugänglich ist, während es dem moralischen Zugriff entgleitet.

Fazit

Die Diagnose ist nicht neu, aber sie verdient Schärfung: Wer Unternehmen in Diktaturen verstehen will, muss die Ordnung verstehen, in der sie handeln. Die moralische Zuschreibung an Einzelakteure ist weder falsch noch überflüssig, aber sie ist unzureichend, solange sie nicht von Ordnungsanalyse getragen wird. Umgekehrt gilt: Ordnungsanalyse entlastet nicht, sie verschärft. Denn sie zeigt, dass die Alternative zur moralischen Einzelzuschreibung nicht der Freispruch ist, sondern die institutionelle Frage: welche Ordnungen belohnen Opportunismus, welche bestrafen ihn, und was folgt daraus für die politische Gestaltungsaufgabe.

Diese Frage ist weder historisch noch akademisch. Sie betrifft die Gegenwart, in der ähnliche Anreizkonfigurationen ähnliche Verhaltensmuster hervorbringen – bei Unternehmen wie bei den Disziplinen, die sie erforschen. Dass dies ein wiederkehrendes strukturelles Muster ist und keine moralische Sondereigenart einer Epoche, gehört zur Einsicht dazu. Und es gehört zu den nüchternen Beobachtungen, mit denen eine ordnungsökonomische Neibetrachtung der Unternehmensgeschichte anzufangen hätte.

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