Verteidigung, Etatismus und die falsche Debatte

Warum die Prozentzahl beim Verteidigungsetat ablenkt – und welche Frage wir stattdessen stellen sollten

Pixabay: Matias_Luge

Am Sonntag (Montag gesendet) durfte ich beim Kontrafunk über Rüstungsausgaben sprechen. Eine Viertelstunde, ein dichtes Briefing als Interview, einige Zahlen, wenige Zuspitzungen. Die Botschaft, die mir wichtig war, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wir führen die falsche Debatte. Während sich Kommentatoren und Politiker an der Frage abarbeiten, ob zwei, drei oder vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgegeben werden sollen, bleibt die eigentlich entscheidende Frage unbeantwortet. Sie lautet nicht: Wie viel Geld? Sondern: Wer erledigt welche Aufgaben – der Staat oder freie Bürger?

Diese ordnungspolitische Grundfrage wird kaum gedacht, kaum thematisiert und vielleicht sogar zu oft nicht verstanden. Vielleicht stößt sie dennoch hier oder dort an, und es wird ein wenig später darüber nachgedacht. Diese Frage ordnet die Rüstungsdebatte in einen größeren Zusammenhang ein und macht sichtbar, warum Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit selbst dann nicht im wünschenswerten Ausmaß zurückgewinnen würde, wenn die Etats verdoppelt würden.

Die falsche Debatte: Prozentpunkte als Ablenkung

Die Zahlen sind bekannt. Deutschland hat 2025 erstmals seit 1990 mehr als zwei Prozent seines BIP für Verteidigung ausgegeben – rund 97 Milliarden Euro, ein Plus von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im weltweiten Vergleich rangiert die Bundesrepublik damit auf Platz vier hinter den USA, China und Russland. Historisch betrachtet ist das keineswegs ein Rekord: In den 1980er Jahren lagen die Rüstungsausgaben der alten Bundesrepublik bei rund drei Prozent des BIP – bei einer Schuldenquote von gerade einmal 40 Prozent, in den 1960ern zeitweilig sogar bei rund 5 Prozent.

Wer also lediglich auf die Prozentzahl schaut, übersieht das Wesentliche. Die Frage ist nicht, ob Deutschland zu viel oder zu wenig für Verteidigung ausgibt. Die Frage ist, was die Bürger für ihr Geld bekommen – und in welchem fiskalischen Gesamtkontext diese Ausgaben stattfinden.

Die ordnungspolitische Klammer: Wer macht was?

In jeder ordnungspolitischen Tradition – ob bei Eucken, Hayek oder Buchanan – steht am Anfang die Frage nach den legitimen Staatsaufgaben. Verteidigung gehört unstrittig dazu, allerdings aus einem präziseren Grund als die ökonomische Lehrbuch-Argumentation suggeriert. Verteidigung ist weniger ein öffentliches Gut, als vielmehr eine hoheitliche Aufgabe im engeren Sinne: Sie verlangt das staatliche Gewalt- und Machtmonopol, eine einheitliche Befehlskette und demokratische Legitimation. Eine Armee ist keine Söldnertruppe, und sie kann es auch nicht sein – weder rechtlich noch politisch. Teilprivatisierungen in Logistik, Wartung oder Beschaffung sind sinnvoll und üblich; der Kern der Streitkräfte aber ist und bleibt staatlich. Wer Verteidigung will, braucht den Staat – nicht aus Marktversagensgründen, sondern aus Gründen der Souveränität.

Genau hier beginnt das Problem. Denn der deutsche Staat erledigt heute nicht nur die Aufgaben, die nur er erledigen kann. Er beansprucht rund die Hälfte der Wirtschaftsleistung für sich, betreibt einen ausufernden Wohlfahrtsapparat, subventioniert Industrien und Lebensentwürfe und produziert folglich Bürokratie in einem Umfang, der die produktiven Kräfte des Landes systematisch lähmt. Die Staatsquote von rund 50 Prozent ist nicht das Ergebnis einer demokratischen Entscheidung über Kernaufgaben, sondern das Resultat jahrzehntelanger Aufgabenexpansion ohne Selbstbegrenzung.

In diesem Zusammenhang muss man die Verteidigungsdebatte führen. Wer fordert, der Staat solle bei der Bundeswehr „endlich liefern“, muss zugleich beantworten, warum er bei Bildung, Infrastruktur und Verwaltung notorisch underperformt. Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Truppe bewilligt, muss erklären, weshalb das Verteidigungsministerium vier Jahre nach der „Zeitenwende“ weder Parlament noch Öffentlichkeit eine belastbare Bilanz darüber vorlegen kann, was von 47.000 abgeschlossenen Beschaffungsverträgen mit einem Volumen von 111 Milliarden Euro tatsächlich einsatzbereit bei der Truppe angekommen ist. Und wer eine Wehrpflicht zurückwünscht, sollte zuvor klären, warum ein derart tiefer Eingriff in das Freiheitsrecht des Einzelnen überhaupt gerechtfertigt sein soll – zumal eine Freiwilligenarmee bei hinreichend attraktiven finanziellen Anreizen ohne weiteres rekrutierbar wäre. Die Wehrpflicht ist nicht ein alternativloser Sachzwang, sondern eine staatliche Bequemlichkeit auf Kosten persönlicher Freiheit.

Effizienz statt Etat: Das eigentliche Bundeswehr-Problem

Die Beschaffungsrealität der Bundeswehr ist dafür Anschauungsmaterial. Der Schützenpanzer Puma, einst als modernstes System seiner Klasse angekündigt, kämpft seit Jahren mit Zuverlässigkeitsproblemen und Mehrkosten – paradoxerweise gilt sein Vorgänger Marder vielen Truppenangehörigen als robuster. Der Transporthubschrauber NH90 ist seit Jahren bekannt für geringe Einsatzbereitschaft. Das Transportflugzeug A400M sammelte Verzögerungen, bevor es überhaupt fliegen durfte. Bei der F-35-Beschaffung zeichneten sich Probleme ab, kaum dass der Vertrag unterschrieben war. Und bei der persönlichen Ausstattung, Schutzwesten, Kälteschutz, fehlt es bis heute zu oft am Grundlegendsten.

Symptomatisch ist die Auskunftslage. Die Bundesregierung hat seit 2022 Rüstungsverträge im Volumen von 111 Milliarden Euro abgeschlossen – rund 30 pro Tag. Auf die Frage, wie viel davon einsatzbereit bei der Truppe angekommen ist, hat das Verteidigungsministerium auch im April 2026 keine Antwort. Es unterscheidet öffentlich nicht einmal sauber zwischen „auf den Hof geliefert“ und tatsächlicher Einsatzbereitschaft inklusive Ausbildung, Munition und Logistik. Wer 47.000 Verträge abschließt, ohne deren operative Wirkung dokumentieren zu können, hat kein Geldproblem, er hat ein Steuerungsproblem.

Das ist keine Frage des Etats. Israel gibt rund viereinhalb Prozent seines BIP für Verteidigung aus und unterhält damit eine der schlagkräftigsten Armeen der Welt. Polen investiert mittlerweile vier Prozent und modernisiert in atemberaubendem Tempo. Deutschland gibt zwei Prozent aus und produziert Pressekonferenzen über Beschaffungsverzögerungen. Der Unterschied liegt nicht im Etat, sondern in der staatlichen Funktionsfähigkeit.

Das Beschaffungsamt BAAINBw, das Vergaberecht mit seinen europäischen Verflechtungen, die Vielzahl politischer Vetospieler, die Exportrestriktionen, die Partikularinteressen der Industrie – all das produziert ein System, in dem auch enorme Geldsummen versickern, ohne militärische Wirkung zu entfalten. Die Bundeswehr leidet nicht an Unterfinanzierung, sondern an Staatsversagen – das ist keine Polemik, sondern ein adäquater analytischer Begriff. Mehr Geld in dasselbe System zu pumpen, behebt das Problem nicht, es vergrößert es.

Die Schuldenbremse als Gaspedal

Hinzu kommt eine fiskalpolitische Dimension, die in der Rüstungsdebatte gerne übersehen wird. Die deutsche Schuldenquote liegt Ende 2025 bei 63,5 Prozent des BIP – allein die explizite Verschuldung. Die impliziten Verbindlichkeiten, also vor allem Pensionsversprechen und Sozialversicherungslücken, werden auf rund 300 Prozent des BIP geschätzt. Hinzu kommen anteilige EU-Schulden im Umfang von etwa 118 Milliarden Euro. In dieser Lage soll nun ein Prozent des BIP dauerhaft außerhalb der Schuldenbremse für Verteidigung mobilisiert werden, ergänzt um das 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur und Klima.

Damit wird die Schuldenbremse zu dem, was sie nie sein sollte: ein Instrument symbolischer Selbstbindung, das durch politische Ausnahmen beliebig gelockert wird. Erst war Corona die Begründung, dann die Energiekrise, jetzt die geopolitische Lage. Wenn aber Verteidigung als Ausnahme gilt, warum dann nicht auch Bildung, Gesundheit oder Soziales? Die ordnungspolitische Antwort wäre einfach: weil Ausnahmen, die zur Regel werden, keine Ausnahmen mehr sind. Sie sind eine Tarnung für den fortgesetzten Verzicht auf Prioritätensetzung.

Damit berührt die Rüstungsdebatte ein Argument, das ordnungspolitisch oft übersehen wird: Staatsverschuldung ist Symptom, nicht Krankheit. Die Krankheit heißt Etatismus – die schleichende Aufgabenexpansion des Staates ohne Bereitschaft, dafür auch Verantwortung in Form klarer Prioritäten zu übernehmen. Verteidigung wird in dieser Logik zur nächsten Begründung für neue Schulden, statt Anlass für eine ehrliche Debatte über das Wesentliche zu sein.

Die Friedensdividende wurde verkonsumiert

Ein letzter Gedanke gehört zur historischen Ehrlichkeit. Europa hat nach 1990 eine Friedensdividende eingezogen: die Reduktion der Verteidigungsausgaben in einer Zeit, in der die unmittelbare militärische Bedrohung verschwunden schien. Diese Dividende wurde nicht etwa investiert, in Infrastruktur, Bildung oder produktive Strukturen. Sie wurde verkonsumiert: in Sozialausgaben, in Bürokratie, in Subventionen, in Klientelpolitik. Heute, da die Bedrohungslage zurückkehrt, fehlen die Reserven – nicht nur militärisch, sondern fiskalisch.

Das ist zunächst keine Anklage gegen den Sozialstaat als solchen. Es ist eine nüchterne Beobachtung über politische Selbstdisziplin. Wer in guten Zeiten alles Verfügbare verteilt, hat in schlechten Zeiten nichts in Reserve. Wer dreißig Jahre lang Butter und Marmelade statt Kanonen gewählt hat – und die Marmelade zudem in Bürokratie investiert hat –, kann nicht erwarten, dass sich Verteidigungsfähigkeit binnen weniger Jahre und durch Schuldenmacherei wiederherstellen lässt.

Was zu tun wäre

Ordnungspolitisch ergibt sich daraus eine klare Agenda, auch wenn sie politisch unbequem ist:

Erstens: Effizienz vor Quantität. Vor jeder Etataufstockung steht die Frage, warum die vorhandenen Mittel nicht wirken. Beschaffungsrecht entbürokratisieren, Rechenschaftspflicht herstellen, Benchmarking mit funktionierenden Armeen – all das kostet kein zusätzliches Geld, sondern politischen Willen.

Zweitens: Prioritäten setzen statt Schulden machen. Wenn Verteidigung wichtig ist – und sie ist wichtig –, dann müssen andere Ausgaben weichen. Subventionen sind der naheliegende Kandidat, ebenso die wuchernde Verwaltung. Eine Demokratie, die zu solchen Entscheidungen nicht mehr fähig ist, verschiebt die Lasten auf künftige Generationen.

Drittens: Wachstum statt Verteilung. Verteidigung wird langfristig nur finanzierbar sein, wenn die produktive Basis wächst. Deregulierung, Steuersenkung, Entbürokratisierung sind nicht Themen einer wirtschaftsliberalen Folklore, sondern Voraussetzung dafür, dass der Staat seine Kernaufgaben überhaupt noch leisten kann.

Viertens: Haftung einführen. Wer politisch über Milliarden entscheidet, sollte für offensichtliches Versagen auch persönlich Konsequenzen tragen. Solange das nicht geschieht, bleibt der Anreiz zum Weiterwursteln strukturell stärker als jeder Reformwille.

Die eigentliche Frage

Am Ende des Kontrafunk-Interviews habe ich versucht, die Debatte auf den entscheidenden Punkt zurückzuführen, und ich tue es hier noch einmal deutlicher: Die Frage ist nicht, ob Deutschland zwei oder drei Prozent seines BIP für Verteidigung ausgeben soll. Die Frage ist, ob wir bereit sind, den Staat auf seine Kernaufgaben zurückzuführen und diese dann ernsthaft zu erfüllen.

Wir brauchen nicht größere Budgets. Wir brauchen einen kleineren, effizienteren Staat, der seine Kernaufgaben gut erfüllt, statt zu viel zu schlecht zu machen. Verteidigungsfähigkeit ist dann ein Ergebnis dieser Selbstbeschränkung – nicht ihre Ausnahme.

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